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Die drei Big-Player

Das Gesundheits- und Sozialsystem in Deutschland ist trotz aller Mängel und Kritik eines der besten der Welt. Allein die historisch verwurzelten, unterschiedlichen gesetzlichen Krankenversicherungen suchen schon ihresgleichen.

Nach § 173 des 5. Sozialgesetzbuches haben Studenten – ebenso wie alle anderen gesetzlich Versicherten – das Recht ihre Krankenkasse frei aus den Anbietern am Markt zu wählen.

Studenten haben laut Absatz 2 bei der Wahl der Krankenkasse die folgenden Möglichkeiten:

  1. "die Ortskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnorts,
  2. jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt,
  3. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebs- oder die Innungskrankenkasse besteht,
  4. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Betriebs- oder Innungskrankenkasse dies vorsieht,
  5. die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Versicherung nach § 10 bestanden hat,
  6. die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist.“

Die drei Krankenkassenarten stellen dabei die drei wichtigsten Formen in Deutschland dar. Sie charakterisieren sich folgendermaßen:

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen – die wohl eher unter ihrer Abkürzung AOK bekannt sind – setzen sich aus 15 rechtlich voneinander unabhängigen Krankenkassen zusammen, bei denen insgesamt fast ein Viertel der Deutschen versichert sind. Sie sind damit nicht nur eine der wichtigsten Säulen des deutschen Gesundheitssystems, sondern auch die gesetzlichen Krankenkassen für Studenten mit der größten Geschichte – Bismarck gründete sie im Jahr 1884, ein Jahr nach der Einführung des Prinzips der gesetzlichen Krankenkasse.

Nach einigen Fusionen in den vergangenen Jahren, wie zum Beispiel der AOK Hamburg mit derjenigen der AOK Rheinland, kann man zwar heute nicht mehr sagen, dass jedes Bundesland seine eigene AOK hat. Trotzdem sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen stark regional verankert und unterstehen der Aufsicht der jeweiligen Landesgesundheitsministerien. Sie treten allerdings alle unter einer gemeinsamen Dachmarke – „AOK – die Gesundheitskasse“ – auf, die einem Dachverband mit Sitz in Berlin untersteht. Als Versicherter ist man immer bei der AOK seiner Heimatstadt oder –Region versichert. Die Beiträge sowie auch die Leistungen sind einheitlich und zentral nach dem 5. Sozialgesetzbuch geregelt.

Die 15 AOKs in Deutschland sind:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen/Bremerhaven
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland/Hamburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen/Thüringen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Westfalen-Lippe

Die Ersatzkassen

Die Ersatzkassen bilden – ebenfalls seit Bismarcks Zeiten – eine Alternative für die gesetzliche Krankenversicherung für Studentenund sind nach § 168 des 5. Sozialgesetzbuches definiert. Bis 1996 waren die Ersatzkassen noch ausnahmslos auf zwei Berufsgruppen – Arbeiter und Angestellte – beschränkt. Zum 1.1.2009 wurde diese Unterscheidung auch in der Bezeichnung der Krankenkassen durch die Gründung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) aufgelöst. Insgesamt waren im Jahr 2008 knapp 24 Millionen Deutsche durch eine Ersatzkasse krankenversichert. Auch hier sind sowohl die Leistungen als auch die Beiträge über das 5. Sozialgesetzbuch festgelegt.

Die Ersatzkassen in Deutschland sind:

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Barmer Ersatzkassen (BEK)
  • Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)
  • KKH-Allianz
  • Gmünder Ersatzkasse (GEK)
  • Hamburg Münchener Krankenkasse (HMK)
    Hanseatische Krankenkasse (HEK)
  • Hkk

Betriebs- und Innungskrankenkasse

Betriebs- und Innungskrankenkasse entstanden historisch im Zusammenhang mit Betrieben und Gewerkschaften. Bis 1996, als diese Krankenkassen für die Allgemeinheit geöffnet wurden, war die Mitgliedschaft in einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse nur denjenigen vorbehalten, die Angestellte in einem entsprechenden Betrieb waren, wer Mitglied in einer Innung war oder seine eigene Krankenkasse hatte, .

Nach der Öffnung sind zumindest die meisten Innungskrankenkassen – bis dahin gab es etwa 150 – zu nun nur noch 14 landesweiten IKK fusioniert. Diese hatten im Jahr 2007 etwa sechs Millionen Mitglieder und einen Marktanteil von 8%. Bemerkenswert ist, dass der Anteil der kostenfrei mitversicherten Familienmitglieder bei fast 25% liegt.

Die Innungskrankenkassen in Deutschland sind:

  • BIG-Gesundheit
  • IKK Baden-Württemberg und Hessen
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • IKK Sachsen
  • IKK Südwest-Direkt
  • IKK-Niedersachsen
  • IKK Nord
  • IKK Nordrhein
  • NumIKK
  • Signal Iduna IKK
  • IKK Südwest-Plus
  • IKK Thüringen
  • IKK gesund plus 
  • IKK Hamburg

Die Zahl der Betriebskrankenkassen ist da um einiges größer – allerdings können die einzelnen Kassen in der Regel auch keine großen Mitgliederzahlen verzeichnen. Man könnte eigentlich sagen, dass jedes große Unternehmen in Deutschland eine eigene Krankenkasse hat. Allerdings ist nicht in jeder eine freie Mitgliedschaft möglich.

Häufig gestellte Fragen zur Studenten Krankenversicherung

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