Vorteile und Nachteile der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung
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Die Pro und Kontra Liste für die gesetzliche studentische KrankenversicherungDie Vorteile für die gesetzliche studentische Krankenversicherung machen sich vor allem für Familien und Menschen mit niedrigerem Einkommen bemerkbar. Nachteil ist aber, dass sie daher auch auf etwas Luxus verzichten müssen. |
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Die eigene Gesundheit ist unser wichtigster Besitz. Umso wichtiger, dass wir diese gut pflegen und uns die individuell beste Versicherung aussuchen. Die gesetzliche studentische Krankenversicherung wird häufig schlecht geredet – man wird nicht so gut behandelt, muss eventuell sogar länger warten und gilt als Patient zweiter Klasse. Die Liste der Vorurteile ist lang.
Natürlich hat eine gesetzliche studentische Krankenversicherung gegenüber einer privaten Krankenversicherung ein paar Nachteile – immerhin ist erstere in der Regel um einiges günstiger. Eine gesetzliche studentische Krankenversicherung hat aber auch so ihre Vorteile. Immerhin sind 86% der deutschen Bevölkerung gesetzlich krankenversichert.
Vorteile der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung
- Die gesetzliche studentische Krankenversicherung ermöglicht die Mitversicherung des Ehepartners (ohne größeres Einkommen) und Kinder (unter 25 und ohne eigenes Einkommen), und das kostenlos.
- Die Beitragsbestimmung ist vom Einkommen abhängig – daher bekommen Studenten eine gesetzliche studentische Krankenversicherung zu einem fairen Preis.
- Es ist eine Kombination mit diversen privaten Zusatzversicherungsangeboten möglich, falls dies gewünscht wird.
- Bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche studentische Krankenversicherung oder auch eine private Krankenkasse fällt keine Wartezeit an.
- Beitragsbefreiung während des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs, Mutterschaftsgeld und Vorsorgekuren für Mütter.
- Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes.
- Keine Beitragspflicht bei längerer Krankheit (min. sechs Wochen)
- Abrechnung nach dem Sachleistungsprinzip – das bedeutet, dass der Versicherte nicht erst selbst Rechnungen bezahlen und sich dann das Geld von der Kasse erstatten lassen muss, sondern, dass die Leistungsbringer (wie z.B. Ärzte, Krankenhäuser) direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
- Einheitlicher Beitragssatz (15,5% ab 01.01.2009 und 14,9% ab 01.07.2009) + diverse Wahltarife als neue Form der Zusatzversicherung
- Die gesetzliche studentische Krankenversicherung handelt nach dem Solidaritätsprinzip: Alle Mitglieder werden gleich behandelt.
- Begrenzung der Zuzahlungen für Medikamente oder auch Krankenhausaufenthalte auf maximal 2% des jährlichen Bruttoeinkommens.
- Es sind Härtefallregelungen möglich, bei denen die gesetzliche studentische Krankenversicherung zum Beispiel auch die Zuzahlungen übernimmt.
- Bei den Sozialgerichten kann eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide durch die gesetzliche studentische Krankenversicherung eingelegt werden, wenn die Krankenkasse beispielsweise einen Antrag auf Kostenübernahme für ein Hilfsmittel oder eine Kur abgelehnt hat.
Nachteile der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung
- Der Versicherungsschutz kann nicht individuell gestaltet werden. Die Leistungen werden vom Gesetzgeber bestimmt – ändert dieser die Vorgaben, ändert sich auch die Versicherung.
- Nach der Wahl einer Krankenkasse ist man für mindestens 18 Monate an diese gebunden.
- Die gesetzliche studentische Krankenversicherung ermöglicht nur die Behandlung durch Kassen- und Vertragsärzte.
- Kosten für alternative Heilverfahren oder auch Naturheilverfahren werden nicht übernommen.
- Bei Zahnersatz oder anderen zahnärztlichen Behandlungen werden nur die Kosten für Standardbehandlungen übernommen.
- Krankenhauswahl ist auf die am nächsten gelegenen Kliniken eingeschränkt.
- Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt hat der Patient nur Anspruch auf Regelleistungen.
- Zuzahlungen zu Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln, Krankenhausaufenthalten oder auch Kuren müssen vom Patienten getragen werden.
- Für die gesetzliche studentische Krankenversicherung gilt: Pro Quartal werden bei einem Besuch beim Arzt 10 € Praxisgebühr fällig.
- Nur sehr eingeschränkter Versicherungsschutz im (europäischen) Ausland.




