Einheitsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Gerechter Einheitsbrei?Ein großer Topf – alle zahlen ein – und alle bekommen bei Bedarf auch wieder etwas raus. Das ist eigentlich die Idee hinter dem Gesundheitsfond. Nur, dass das Geld nicht in einem Topf ist, sondern hoffentlich besser aufbewahrt wird. |
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Eine Neuerung der Gesundheitsreform, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, ist die Einführung des Gesundheitsfonds und damit verbunden die Einführung von einheitlichen Beitragssätzen zur gesetzlichen Krankenversicherung für alle Versicherten.
Wie funktioniert der Gesundheitsfond?
Der Gesundheitsfond bezieht seine finanziellen Mittel aus zwei Quellen: Den Beiträgen der Versicherten und dem Bundeszuschuss. Seit dem 1. Januar 2009 zahlen alle Arbeitnehmer in den Gesundheitsfond einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5% - davon entfallen 7,3% auf den Arbeitgeberanteil und 8,2% auf den Arbeitnehmer. Dieser Prozentsatz wird nach der neuen Regelung nicht mehr von der Krankenkasse, sondern vom Gesetzgeber bestimmt. Zu diesen Einnahmen steuert der Bund jährlich einen Zuschuss zum Gesundheitsfond zu – dieser beträgt für das Jahr 2009 4,0 Milliarden Euro und soll in den kommenden Jahren jeweils um 1,5 Milliarden pro Jahr ansteigen, bis er im Jahr 2016 14 Milliarden beträgt.
Das Geld, welches vom Bund und den Versicherten in den Gesundheitsfond eingezahlt wird, wird dann auf die Krankenkassen entsprechend ihrer Mitgliederstruktur verteilt. Dabei erhalten die Kassen pro Versicherten einen Grundbetrag, der nach den Regelungen des Risikostrukturausgleiches, welcher Faktoren wie Alter, Geschlecht und Krankheitsfaktoren beinhaltet, nach oben oder nach unten korrigiert wird. Die Einnahmen der Krankenkassen hängen also seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr von ihrer Mitgliederanzahl, sondern von ihrer Mitgliederstruktur ab.

Wettbewerb zwischen den Krankenkassen trotz Gesundheitsfond?
Um trotz der einheitlichen Zahlungen einen Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen zu ermöglichen, wurde ein System von Zusatzbeiträgen und Beitragsrückerstattungen eingeführt. Krankenkassen, die mit dem Budget gut auskommen – in diesem Zusammenhang wird auch von einer guten Haushaltsführung durch die Krankenkassen gesprochen – können ihren Mitgliedern eine Beitragserstattung oder andere Vergütungen ermöglichen. Krankenkassen, die nicht mit ihrem Haushalt auskommen, können eine Beitragsnachzahlung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von den Versicherten verlangen.
Probleme und Kritik am Gesundheitsfond
Diese Regelung bedeutet aber auch, dass nicht nur die Fähigkeit der Krankenkasse zu haushalten, sondern auch die Struktur ihrer Mitglieder über ihren Erfolg entscheidet. Denn eine Krankenkasse, die überwiegend junge, gesunde Versicherte hat, ist einem geringeren Haushaltsrisiko ausgesetzt, als eine Kasse deren Versicherte im Durchschnitt eher älter sind und damit potentiell mehr finanzielle Mittel für ihre medizinische Versorgung brauchen. Zwar wird versucht diesem Umstand durch die Gewichtung der Weitergabe der Beiträge aus dem Gesundheitsfond an die Krankenkasse abzuhelfen, Kritiker behaupten allerdings, dass dies nicht im notwendigen Maße geschieht.




