5 Fallgruppen der Studenten Krankenversicherung
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Jeder ist anders – und dennoch gibt es 5 Schubladen für alle Studenten.Alle müssen sich zu Studienbeginn ein und dieselbe Frage stellen: Wie sieht meine krankenversicherungstechnische Situation aus und muss ich daran etwas ändern? Bei den Antworten kann man zwischen 5 verschiedenen Fallgruppen unterscheiden. |
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Nach dem Abitur und mit Studienbeginn beginnt für viele die große Freiheit – sie ziehen zum ersten Mal von zu Hause aus und stehen zum ersten Mal in einer fremden Stadt auf eigenen Füßen. Damit beim Studienbeginn alles anständig klappt, gibt es eine ganze Reihe von Dingen, die man regeln muss. Dabei sollte die Krankenversicherung ganz oben auf der Prioritäten-Liste stehen. Bei 1.-Semestlern kann man dabei ganz einfach zwischen 5 Fällen unterscheiden, für die es jeweils bestimmte Regelungen gibt.
Ich bin Ersti und meine Eltern sind gesetzlich krankenversichert
Alle Studienanfänger, die weniger als 350 € im Monat verdienen, sind bis zum Ende ihres 25. Lebensjahres über die Eltern in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert. Für diejenigen, die zwischen Abitur und Studienbeginn noch den Zivil- oder Wehrdienst ableisten mussten, verlängert sich die Zeit in der Familienversicherung um die Dauer des Dienstes. Während dieser Zeit muss man sich generell um nichts kümmern – von der Bescheinigung über die Versicherung für die Immatrikulation einmal abgesehen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich während der ersten drei Monate des Studiums nach Studienbeginn von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen und sich privat zu versichern.
Ich bin Ersti und meine Eltern sind privat krankenversichert
Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit, bis zu seinem 25. Lebensjahr im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert zu sein. In der privaten Krankenversicherung muss allerdings pro Familienmitglied ein bestimmter Betrag gezahlt werden. Die kostenlose Familienversicherung gibt es nur in der Gesetzlichen. Wenn man sich privat familienversichern will, muss man sich allerdings innerhalb der ersten drei Monate des Studiums von der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen, was aber generell kein all zu großer Aufwand ist. Man kann sich auch dafür entscheiden, sich schon zu Studienbeginn gesetzlich über die studentische Krankenversicherung zu versichern und damit aus der privaten Familienversicherung auszutreten. Dann fallen monatlich etwa 65 € Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung an.
Ich bin Ersti und verdiene mehr als 350 € im Monat
Wer als Student mehr als 350 € im Monat verdient, fällt leider aus der Familienversicherung heraus. Eine Ausnahme stellen nur so genannte Minijobs dar, bei denen die Verdienstgrenze auf 400 € angehoben wird. Wer diese Grenze nur sehr knapp überschreitet, sollte vor Studienbeginn noch einmal genau nachrechnen: Bei der Rechnung zur Krankenversicherung kann die so genannte Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden, mit der man noch einmal etwas mehr als 70 € vom Monatsgehalt abziehen kann. Wer immer noch oberhalb der Einkommensgrenze liegt, kann zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Die gesetzliche Studenten Krankenversicherung kostet im Monat gute 60 €, die Beiträge für die privaten Krankenkassen können variieren.
Ich bin Ersti und über 25
Sofern sich die Altersgrenze nicht durch das Ableisten eines Wehr- oder Zivildienstes nach hinten verschoben hat, endet mit dem 26. Geburtstag die Mitgliedschaft in der Familienversicherung. Dann kann man sich gleich zu Studienbeginn über die studentische Krankenversicherung versichern, was im Monat gute 60 € kostet, oder man befreit sich von der studentischen Versicherungspflicht und sucht sich eine private Krankenkasse.
Ich bin Ersti und über 30
Mit dem 31. Geburtstag erlischt auch die Möglichkeit der Mitgliedschaft in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Ablauf dieser Frist kann man sich als Student trotz Pflichtversicherung als freiwilliges Mitglied in der Krankenversicherung einstufen lassen und bezahlt dann einen etwas günstigeren Monatssatz von etwa 120 €. Dies ist aber nur möglich, wenn man vorher auch gesetzlich versichert war. Bei der privaten studentischen Krankenversicherung liegt die Altersobergrenze bei 34 Jahren. Allerdings gibt es hier anschließend nicht die Möglichkeit den Freiwilligen-Status einzunehmen.





