Familienversicherung für Studenten
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Die Familie hält zusammen – auch bei der KrankenversicherungDa konnte man so lange von der elterlichen Nestwärme profitieren – und wenn man für das Studium umziehen muss, soll das alles auf einen Schlag vorbei sein? Nicht ganz. Zumindest die Familienversicherung bleibt einem erhalten... |
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Die meisten Studenten brauchen sich bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres noch keine großen Gedanken über ihre Krankenversicherung machen, da sie über die Versicherung ihrer Eltern familienversichert sind. Nach § 10 des 5. Sozialgesetzbuches versteht man unter der Familienversicherung die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder können die Familienversicherung bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn sie sich in einem Hochschulstudium oder einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. Dieser Zeitraum kann sich, wenn sich das Studium oder die Ausbildung durch einen Zivil- oder Wehrdienst zeitlich nach hinten verschoben hat, um die Dienstpflichtzeit verlängern.
Greift die Familienversicherung auch, wenn ich als Student jobbe?
Neben dem Studium ein bisschen zu jobben und trotzdem über die Eltern familienversichert sein ist eigentlich kein Problem. Es gilt jedoch, sich an ein paar grundlegende Beschränkungen zu halten was das Einkommen betrifft:
- Das regelmäßige Einkommen sollte unter 350 € im Monat liegen – wer einen sogenannten Mini- oder 400-Euro-Job hat, darf 400 € im Monat verdienen.
- Wer in den Semesterferien bzw. nicht länger als zwei Monate arbeitet, darf auch mehr verdienen. Dies gilt nicht als regelmäßiges Einkommen.
- Einkünfte aus Pflichtpraktika werden bei der Familienversicherung nicht berücksichtigt.
- Bei der Einkommensberechnung für die Familienversicherung kann eine Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden. Diese soll per Definitionem die Ausgaben decken, die notwendig sind, um die Beschäftigung zu sichern und wird vom Bruttolohn abgezogen. Hierbei handelt es sich um 76,66 € im Monat oder 920 € pro Jahr.
- Bafög, Unterhaltszahlungen der Eltern oder auch Stipendien gelten für die Regelungen zur Familienversicherung nicht als Einkommen.
Wer als Student jobben und gleichzeitig von der Familienversicherung profitieren will, sollte ganz genau rechnen: Denn mit Überschreiten der Einkommensgrenze fällt man unter die Regelung der studentischen Pflichtversicherung, welche auch rückwirkend greifen kann. Außerdem ist man dazu verpflichtet Auskunft zu geben, wenn man einen rentenversicherungspflichtigen Job anfängt oder beendet.
Welche Kriterien muss meine Familie erfüllen, damit ich familienversichert bin?
Kinder können nur von einer gesetzlichen Familienversicherung profitieren, wenn der Elternteil, der mehr verdient, gesetzlich versichert ist. Ausnahmen gelten hier, wenn die Eltern geschieden sind oder der Mehrverdienende kein leiblicher Verwandter ist. Wer sich als Student privat über die Familienversicherung absichern will, muss seinen ersten Wohnsitz auf deutschem Bundesgebiet haben, weder selbstständig noch Mitglied in einer anderen Krankenkasse oder von der Versicherung befreit sein.




