Die Gesundheitskarte

Alle Daten sind gespeichert
Stets gut versorgt
Die Versichertenkarte als Datenbank
Die elektronische Gesundheitskarte

Alles auf einer Karte

Wenn der Notfallarzt demnächst Fragen zur medizinischen Vorgeschichte des Patienten hat, dann braucht er nur nach dessen Geldbörse suchen und die elektronische Gesundheitskarte durchs Lesegerät ziehen.

Die elektronische Gesundheitskarte ist ein ebenso umstrittenes wie ehrgeiziges Projekt der Regierung, das aus der Gesundheitsreform 2007 hervorgegangen ist und eigentlich schon längst in die Tat umgesetzt werden sollte. Auf Grund lautstarker Proteste und einiger technischer Probleme in den Testregionen zögert sich die endgültige Einführung jedoch immer weiter heraus. Der Beginn der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist jetzt für den 1. Juli 2009 in Nordrhein-Westfalen geplant.

Was ist die elektronische Gesundheitskarte?

Die elektronische Gesundheitskarte ist eine Art Versichertenkarte mit erweiterter Funktion. Sie hat eine erweiterte Prozessor Chipkarte und kann deswegen mehr Daten speichern als ihre Vorgängerin. Sie enthält zum einen die Daten, die nach § 291 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V auf der alten Krankenversicherungskarte gespeichert waren:

  1. „Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk das Mitglied seinen Wohnsitz hat,
  2. Familienname und Vorname des Versicherten,
  3. Geburtsdatum,
  4. Geschlecht,
  5. Anschrift,
  6. Krankenversichertennummer,
  7. Versichertenstatus, [...]
  8. Zuzahlungsstatus,
  9. Tag des Beginns des Versicherungsschutzes,
  10. bei befristeter Gültigkeit der Karte, das Datum des Fristablaufs;“

 

Zum anderen werden auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte medizinische Daten gespeichert, die nach § 291a Absatz 3 Sozialgesetzbuch V definiert sind:

  1. „medizinische[n] Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind,
  2. Befunde[n], Diagnosen, Therapieempfehlungen sowie Behandlungsberichte[n] in elektronischer und maschinell verwertbarer Form für eine einrichtungsübergreifende, fallbezogene Kooperation (elektronischer Arztbrief),
  3. Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit,
  4. Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten (elektronische Patientenakte),
  5. durch von Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung gestellte Daten sowie
  6. Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten für die Versicherten (§ 305 Abs. 2);“

Da allerdings der Speicherplatz auf der elektronischen Gesundheitskarte sehr begrenzt sein wird (32kB), werden voraussichtlich nur die Notfall- und Identifizierungsdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte direkt abrufbar sein. Die anderen Daten werden auf einem externen Server liegen, für dessen Zugriff die Eingabe eines Passworts sowohl durch den Patienten als auch durch den Arzt erforderlich ist.

Welchen Vorteil soll die elektronische Gesundheitskarte bringen?

Dem Bundesministerium für Gesundheit zu Folge soll die elektronische Gesundheitskarte drei große Vorteile bringen:

  • Verbesserung der Kommunikation,
  • Senkung der Kosten und
  • Stärkung der Patientenrechte.

Sie soll einen effizienteren und besseren Umgang mit Patientendaten ermöglichen und so doppelte Behandlungen oder auch unerwünschte Nebenwirkungen durch Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden. Außerdem stellt die elektronische Gesundheitskarte vor allem bei einer Notfallbehandlung im Krankenhaus sofort Daten zur Verfügung, die in diesem Moment essentiell sein können.

Zudem wird durch eine bessere informationstechnologische Vernetzung der verwaltungstechnische Aufwand verringert. Zwei Bereiche, in denen ein enormes Kosteneinsparungspotential stecken kann. Der Patient hat durch die elektronische Gesundheitskarte ein theoretisches Anrecht darauf sich seine medizinischen Daten jederzeit ansehen zu können, was aber in der Praxis aus technischen Gründen noch fragwürdig in seiner Umsetzung ist. Durch diese intensive Information hofft man, dass die Patienten verantwortungsvoller mit ihrer eigenen Gesundheit umgehen.

Kritik gegen die elektronische Gesundheitskarte

Gegner haben vor allem Bedenken wegen der Kosten, die durch die Einführung des neuen Systems entstehen und fürchten datenschutzrechtlichen Missbrauch der Patientendaten, wenn diese im Internet gespeichert werden. Man fürchtet, dass der Mensch zum gläsernen Patienten wird und fordert die volle Kontrolle jedes Einzelnen über seine persönlichen Daten. Das wäre nach der jetzigen Konzipierung des Systems der elektronischen Gesundheitskarte aber nur möglich, wenn jeder Haushalt zusätzlich zur Karte auch noch ein entsprechendes Lesegerät bekommen würde. Zwar gelten für die elektronische Gesundheitskarte die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu mobilen personenbezogenen Speicher- und Verarbeitungsmedien und im Sozialgesetzbuch V wurden zusätzlich die generellen Zugriffsrechte für die Daten der elektronischen Gesundheitskarte auf medizinisches Personal begrenzt, trotzdem fürchten Datenschützer einen Datenmissbrauch beispielsweise durch die Krankenkassen.

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