Die Gesundheitsreform

Gesundheit und Politik
Die Gesundheitsreform stellt Regeln auf
Die Reform betrifft jeden gleich
Auf sich Acht geben

Tragweiten politischer Entscheidungen

Wenn sich Krankenkassen, Ärzte und Patienten mal wieder lautstark darüber beklagen, dass früher alles besser war, dann hat die Politik wohl ihre Finger im Spiel: Zeit für eine Gesundheitsreform. Zeit für Neuerungen im Gesundheitssystem.

Im Rahmen der Gesundheitsreform hat die Politik in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Einfluss auf die Finanzierung und die Regelungen der Krankenversicherung in Deutschland genommen. Die letzte große Gesundheitsreform wurde im Jahr 2007 beschlossen – ihre Auswirkungen treten heute nach und nach in Kraft und werden für die Bürger spürbar. Dabei reicht die Tradition der Gesundheitsreform bis in die 70er Jahre zurück. Im Jahr 1988 wählte die Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. das Wort „Gesundheitsreform“ sogar zum Wort des Jahres.

In der Regel bezieht sich eine Gesundheitsreform nur auf die Finanzierung der medizinischen Leistungen. Politische Maßnahmen zu präventiv-medizinischen Ansätzen gab es bisher noch nicht. Dabei sah die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2008 so aus, dass sie 3.164 Euro pro Mitglied eingenommen und 3,146 Euro pro Mitglied ausgegeben haben. Insgesamt bedeutet das Einnahmen von 161,66 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von 160,06 Milliarden Euro für das Jahr 2008. Durch dieses positive Verhältnis konnten die Krankenkassen kleine Rücklagen ‚für schlechte Zeiten’ bilden. Ein Prozess, der auf Grund der demographischen Prognose für Deutschland in den kommenden Jahren immer wichtiger werden wird. Deswegen ist eine regelmäßige politische Nachkorrektur der Finanzen besonders wichtig.

In der Gesundheitsreform 2007 wurden deswegen unter Anderem folgende neue Regelungen getroffen:

  • Einführung der Pflicht für jeden Bürger eine Krankenversicherung abzuschließen.
  • Neuerungen in der Kassenorganisation und der Versorgungsstruktur:
    • Einführung des Anspruchs auf Rehabilitation und der häuslichen Pflege in Wohngemeinschaften
    • Einführung der Kosten-Nutzen-Bewertung von Medikamenten. In Zukunft soll es von den Ärzten vermieden werden überteuerte Medikamente zu verschreiben. Bei speziellen Medikamenten wird das Einholen einer zweiten Meinung Pflicht
    • Jeder Versicherte hat einen Anspruch auf Schutzimpfungen.
    • Verbesserung der Palliativmedizin (der Behandlung von schwerst Kranken mit wenig Hoffnung auf Heilung – es soll mehr Lebensqualität ermöglicht werden)
    • Es wird ein Spitzenverband, Bund der Krankenkassen gegründet, der bundesübergreifend agieren kann.
    • Es wird den gesetzlichen Krankenkassen erlaubt, so genannte Wahltarife einzuführen. In deren Rahmen dürfen die Kassen ihren Versicherten bestimmte Vergünstigungen einräumen. Dadurch soll der Wettbewerb auf dem Markt der gesetzlichen Krankenkassen intensiviert werden.
  • Für die private Krankenversicherung gab es folgende Neuerungen
    • Bei einem Wechsel der Krankenkasse ist es möglich die Altersrückstellung mitzunehmen.
    • Wird der Versicherungsbeitrag nicht gezahlt, ist die Krankenkasse nicht mehr (mit Ausnahme von akuten Notfällen) in der Pflicht Leistungen zu erbringen.

Außerdem wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 die Einführung einheitlicher Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung ab Januar 2009 beschlossen.

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