Krankenversicherung für Studenten mit Kind
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Familienplanung im Uni-StundenplanManche sind der Meinung, dass das Studium die beste Zeit ist, um ein Kind zu bekommen. Auf jeden Fall kann man es dann noch günstig in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung mitversichern. Alles andere wissen wir leider nicht. |
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Kinder von Studenten sind leider nicht mehr in der Familienversicherung der Eltern des Studenten mit inbegriffen. Deswegen muss man sich spätestens bei der Geburt des Kindes um eine eigene Krankenversicherung für das studentische Familienglück bemühen. Die günstigste Variante ist dabei in der Regel:
Die gesetzliche studentische Krankenversicherung
Die Beiträge verändern sich auch für Studenten mit Kind nicht. Je nach Fall gibt es hier allerdings verschiedene Regelungen zur Mitgliedschaft:
- Beide Eltern sind Studenten, aber nicht verheiratet – wenn einer der beiden in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung ist, ist das Kind automatisch mitversichert. Der andere Elternteil kann theoretisch in der Familienversicherung seiner Eltern verbleiben.
- Beide Elternteile sind Studenten und miteinander verheiratet – die gesetzliche studentische Krankenversicherung, die einer der beiden abgeschlossen hat, gilt als Familienversicherung für die ganze Familie.
- Nur einer der Elternteile ist Student und sie sind nicht verheiratetet – in diesem Fall kann das Kind entweder über die gesetzliche studentische Krankenversicherung des Studenten mitversichert werden oder aber über die Krankenversicherung des berufstätigen Elternteils.
- Nur einer der Eltern ist Student und sie sind verheiratet – in diesem Fall muss der Berufstätige Ehepartner eine reguläre Krankenversicherung abschließen. Er kann aber in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein Kind und seinen Ehepartner im Rahmen der Familienversicherung mitversichern.
Verlängerung der Ansprüche auf die gesetzliche studentische Krankenversicherung
In der Regel hat ein Student bis zur Vollendung seines 30. Lebensjahres oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters Anspruch auf die gesetzliche studentische Krankenversicherung. Für Studenten mit Nachwuchs kann sich dieser Zeitraum allerdings um einige Semester verlängern – durch die Erziehungszeit besteht Anspruch auf eine Verlängerung der Studienzeit.
Die private Krankenversicherung für Studenten mit Kind
Da es in der privaten Krankenversicherung das Prinzip der Familienversicherung nicht gibt, muss ein Student, der privat krankenversichert ist, auch eine private Krankenversicherung für sein Kind abschließen. Wer während seines Studiums privat versichert ist, kann nicht einfach in die gesetzliche studentische Krankenversicherung wechseln, da man sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht hat befreien lassen. Diese Befreiung gilt so lange, wie sich der Status als Student nicht ändert. Erst die Exmatrikulation kann dies ändern. Ein Kind kann für etwa 80 Euro im Monat privat krankenversichert werden.





